Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten, besteht immer die Gefahr eines Schadens. Dies kann passieren, weil der Mieter nachlässig mit Ihren Sachen umgeht, aber auch, weil Pech vor der Tür steht. Auch Sie als Mieter können bewusst oder unbewusst einen Schaden verursachen. Doch wer genau haftet und unter welche Versicherung fallen Schäden bei der Vermietung eines Eigenheims? Wir erklären es Ihnen.
Wann haftet der Mieter?
Verursacht der Mieter einen Schaden an der Wohnung, haftet er nur dann, wenn die Schadensursache auf ihn zurückzuführen ist. Dies gilt unter anderem für unvorsichtiges Handeln. In manchen Fällen können Sie dies über eine Haftpflichtversicherung absichern, daher empfiehlt es sich, diese bei Allianz Direct abzuschließen. Wenn Sie beispielsweise versehentlich ein Loch in die Wand bohren, sind Sie haftbar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie keine Anpassungen an der Wohnung vornehmen dürfen. Änderungen, wie zum Beispiel das Aufhängen eines Gemäldes, sind erlaubt, sofern Sie diese nach Ablauf des Mietvertrags bzw. der Mietdauer wieder rückgängig machen können, ohne dass hierfür hohe Kosten entstehen. Wenn der Vermieter bestimmte Anpassungen genehmigt hat, kann die Änderung nicht als Schaden angesehen werden und die oben genannten Regeln gelten daher nicht. Darüber hinaus haften Sie nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt verursacht werden, beispielsweise weil ein Baum auf das Haus fällt.
Wann haftet der Vermieter?
Auch für Schäden kann der Mieter haftbar gemacht werden. Dies ist hauptsächlich auf überfällige Wartungsarbeiten am Haus zurückzuführen. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung des Hauses verantwortlich, wie z. B. Reparaturen am Dach und im Falle einer Undichtigkeit: die nicht tägliche Wartung des Hauses. Der Vermieter ist stets dafür verantwortlich, für ein sicheres Zuhause zu sorgen. Ist dies nicht der Fall, kann der Mieter nicht haftbar gemacht werden. Als Vermieter ist es daher ratsam, die günstigste Hausratversicherung abzuschließen, um nicht das Risiko hoher Reparaturkosten einzugehen.
Uneinigkeit zwischen Mieter und Vermieter
Manchmal kann es vorkommen, dass die Spülmaschine kaputt geht, aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Mieter dafür verantwortlich ist. Da es schwierig sein kann herauszufinden, wer für den Schaden verantwortlich ist, kommt es schnell zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Mietbewertungsausschuss um eine Entscheidung zu bitten. So verhindern Sie Meinungsverschiedenheiten; Sehr schön für Ihr Wohnerlebnis.